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Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

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Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform


Stromsteuergesetz (StromStG)

    Stromsteuer
    ( ab 01.01.2003 )

    Versorger, Eigenerzeuger,
    Letztverbraucher aus dem Ausland

    20,50 €/MWh

    Ermäßigter Stromsteuersatz ab 01.01.2003

    Verkehr und Nachtspeicherheizung (Installation vor dem 1.4.1999), für den Verbrauch der ersten 25 MWh/a.

      10,20 €/MWh

    Ermäßigter Stromsteuersatz ab 01.01.2003

    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
    und der Land- und Forstwirtschaft als
    Letztverbraucher, für den Verbrauch
    der ersten 25 MWh/a.

      4,30 €/MWh



Die Stromsteuer entfällt bei


  • Eigenerzeugern mit Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung <="2,0" MW

  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern, sofern Eigenerzeuger = Letztverbraucher

    oder

  • Netz (Leistung nur für Strom aus erneuerbaren Energieträgern)

  • Bei Stromlieferung an Mieter, Pächter oder ähnliche Vertragspartner, auch evtl. im Rahmen eines sogenannten Vertragsverhältnisses (Contracting) gilt seit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 09.Dezember.2009 (VIII ZR 3509), dass auf Grund des Wortlauts von §37 des EEG von 2004 auch Strom mit der EEG-Umlage von derzeit 2cent/kWh zu belasten ist, der nicht aus einem Netz der allgemeinen Versorgung bezogen wird.

    Ausnahme: Durch eine Beteiligung des Mieters, Pächters oder ähnl. Vertragspartnern an den Kosten, entfällt die EEG-Umlage.


Bio-, Deponie-, Klär- und Grubengas sind mineralölsteuerbefreit.

Betreibern von KWK-Anlagen ( kleine 700 kW) mit einem monatlichen Nutzungsgrad von 70% werden die Steuern erlassen, erstattet oder vergütet:


     

    Erdgas

       5,50 €/MWh

     

    Heizöl

    61,35 €/1000 l

     

    Flüssiggas

    60,60 €/1000 kg




Die KWK-Steuerermäßigung gilt nur für den Brennstoff des BHKWs.

MWh bezieht sich auf den Brennwert Ho,n.

Ein BHKW darf zum Zwecke der besseren Ausnutzung innerhalb eines Jahres an 2 verschiedenen Orten aufgestellt werden.


Stromsteuergesetz als PDF
Stromsteuergesetz Durchführungsverordnung als PDF
Stromsteuererlass vom 2.10.2001 des Bundesministerium der Finanzen

Zuständig ist das Hauptzollamt hier gibt es weiter Informationen



Ansprechpartner:

Friedhelm Steinborn

E-Mail:

steinborn@bhkw-info.de



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Stand: 22/05/2002