Stromsteuergesetz (StromStG)
Stromsteuer ( ab 01.01.2003 ) |
Versorger, Eigenerzeuger,
Letztverbraucher aus dem Ausland |
20,50 €/MWh |
Ermäßigter Stromsteuersatz ab 01.01.2003 |
Verkehr und Nachtspeicherheizung (Installation vor
dem 1.4.1999), für den Verbrauch
der ersten 25 MWh/a. |
10,20 €/MWh |
Ermäßigter Stromsteuersatz ab 01.01.2003 |
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
und der Land- und Forstwirtschaft als
Letztverbraucher, für den Verbrauch
der ersten 25 MWh/a. |
4,30 €/MWh |
Die Stromsteuer entfällt bei
- Eigenerzeugern mit Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung <="2,0" MW
- Strom aus erneuerbaren Energieträgern, sofern Eigenerzeuger = Letztverbraucher
oder
- Netz (Leistung nur für Strom aus erneuerbaren Energieträgern)
- Bei Stromlieferung an Mieter, Pächter oder ähnliche Vertragspartner, auch evtl. im Rahmen eines sogenannten Vertragsverhältnisses (Contracting) gilt seit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 09.Dezember.2009
(VIII ZR 3509), dass auf Grund des Wortlauts von §37 des EEG von 2004 auch Strom mit der EEG-Umlage von derzeit 2cent/kWh zu belasten
ist, der nicht aus einem Netz der allgemeinen Versorgung bezogen wird.
Ausnahme:
Durch eine Beteiligung des Mieters, Pächters oder ähnl. Vertragspartnern an den Kosten, entfällt die EEG-Umlage.
Bio-, Deponie-, Klär- und Grubengas sind mineralölsteuerbefreit.
Betreibern von KWK-Anlagen ( kleine 700 kW) mit einem monatlichen Nutzungsgrad von 70% werden die Steuern
erlassen, erstattet oder vergütet:
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Erdgas |
5,50 €/MWh |
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Heizöl |
61,35 €/1000 l |
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Flüssiggas |
60,60 €/1000 kg |
Die KWK-Steuerermäßigung gilt nur für den Brennstoff des BHKWs.
MWh bezieht sich auf den Brennwert Ho,n.
Ein BHKW darf zum Zwecke der besseren Ausnutzung innerhalb eines Jahres an 2 verschiedenen Orten aufgestellt werden.
Stromsteuergesetz als PDF
Stromsteuergesetz Durchführungsverordnung als PDF
Stromsteuererlass vom 2.10.2001 des Bundesministerium der Finanzen
Zuständig ist das Hauptzollamt hier gibt es weiter Informationen
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