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NOX-Reduzierung

Umsetzung der 1. BImSchV   Quelle: sbz 3/1998

Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) veröffentlicht aufgrund unterschiedlicher Interpretationen zu diesem Thema folgende Klarstellung.

Alle neu errichteten oder durch Austausch des Kessels geänderten Feuerstätten bis 120 kW Leistung, mit Wasser als Wärmeträgermedium, dürfen ab 1.1.98 bei Erdgasfeuerung nicht mehr als 80 mg NOX/kWh, ausstoßen.
Aufgrund unterschiedlicher Auslegung in der Branche hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Thema Umsetzung der 1. BImSchV auf Anfrage des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie -BDH- eine Erklärung abgegeben und damit bestätigt, dass

 

Abgaswerte

Nennwärmeleistung in kW

Grenzwerte für die Abgasverluste

über   4 bis 25

11 %

über 25 bis 50

10 %

über 50

  9 %

 

Kessel-/Brennereinheiten (Units), Kessel und Brenner, die nach dem 1.1.98 errichtet werden, nur betrieben werden dürfen, wenn durch eine Beschreibung des Herstellers belegt wird, daß der NOX-Gehalt des Abgases die festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet.

§ 7 Abs. 2 der 1. BImSchV als eine spezielle Vorschrift anzusehen ist, die den Stand der Technik konkretisiert. Dies gilt sowohl für die Errichtung als auch für die Änderung einer Öl- oder Gasfeuerstätte durch Austausch eines Kessels. Somit ist ab dem 1.1.98 auch bei Modernisierung einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage zur Beheizung von Gebäuden oder Räumen mit Wasser als Wärmeträger mit einer Nennwärmeleistung bis zu 120 kW für die jeweils neu eingebauten Produkte durch eine Herstellerbescheinigung zu belegen, dass die NOX-Grenzwerte nach § 7 Abs. 2 eingehalten werden. Dies gilt für:

            1. Erneuerung der Feuerstätte, d.h. Austausch von Kessel und Brenner

            2. Austausch des Heizkessels und Weiterverwendung des vorhandenen Brenners
.

 

Einhaltung von NOX-Grenzwerten bei Anlagen bis 120 kW Nennwärmeleistung

Ab dem 1.1.1998 bei

Einbau von

Einhaltung der Grenzwerte notwendig für
Heizöl EL </= 120 mg NOX/kWh
Erdgas </= 80 mg NOX/kWh

neu errichteten Anlagen

Brenner
Heizkessel
Heizkessel und
Brenner/Unit

ja
ja

ja

Modernisierungsmaßnahmen

Brenner
Heizkessel
Heizkessel und
Brenner/Unit

nein*
ja

ja

* Zukunftsvorsorge, Umweltschonung und Energieeinsparung sprechen auch in diesem Fall für den Einsatz moderner
   Brenner, die die NOX-Grenzwerte einhalten und bei denen dies auch durch eine Hersteller-Bescheinigung belegt ist.

 

Im 2. Falle kann für den weiterverwendeten Brenner keine Herstellerbescheinigung verlangt werden. Eine solche Forderung würde nach Auffassung des Bundesumweltministeriums in der Regel einen gleichzeitigen Brenneraustausch bedeuten. Dies wäre nicht verhältnismäßig. Wird jedoch der weiter verwendete Brenner später nach erfolgtem Austausch des Heizkessels durch einen neuen Brenner ersetzt, sollte diesem eine Herstellerbescheinigung beiliegen.
Für den Fall, dass nur der Brenner ausgetauscht wird, enthält die 1. BImSchV keine ausdrückliche Aussage, nach der der neu eingebaute Brenner die NOX-Grenzwerte des § 7 Abs. 2 einhalten muß.
Darüber hinaus weist das BMU darauf hin, dass die Regelungen der 1. BImSchV zur Begrenzung der NOX-Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen mit dem EG-Recht vereinbar sind.
Dies ist am Rahmen der nach der europäischen Informationsrichtlinie durchgeführten Notifizierung überprüft worden. Es ist daher zulässig, aus dem europäischen Ausland importierte und mit dem CE-Zeichen versehene heiztechnische Produkte den Beschränkungen des § 7 Abs. 1 und 2 zu unterwerfen.

Abgasverluste weiter verschärft

Neben der Begrenzung der Stickoxid-Emissionen werden in der 1. BImSchV auch schärfere Grenzwerte für die Abgasverluste vorgesehen und Übergangsfristen für die Abgasverlustgrenze für Neuanlagen auch für bestehende Anlagen - abhängig von der Einstufungsmessung durch das Schornsteinfegerhandwerk erst ab einem Zeitpunkt zwischen 1999 und 2004. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Altanlagen die Abgasgrenzwerte einhalten, die ab dem 1.1.1998 für Neuanlagen gelten.


Ansprechpartner:

Friedhelm Steinborn

E-Mail:

steinborn@bhkw-info.de


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Stand: 14/04/2002