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Dieselmotoren erfüllen TA-Luft-Grenzwerte

Firma mtu Friedrichshafen

MTU Diesel   Einsatz einer Diesel-Wasser-Emulsion

Dieselmotoren, die als Stromerzeugungsaggregate betrieben werden, müssen die z.Z. strengsten Abgasemissionsgrenzwerte nach TA-Luft bezüglich NOx- und Rußemissionen erfüllen. Es wird erwartet, dass der heute gültige NOx-Grenzwert von 2.000 mg/m³N in Zukunft auf 1.000 mg/m³N und der heute gültige Rußwert von 130 mg/m³N in Zukunft auf 50 mg/m³N gesenkt werden. Es ist gelungen, ein Verfahren zu entwickeln, mit dem durch Einspritzung einer Diesel-Wasser-Emulsion bei gleichbleibendem Wirkungsgrad sowohl die NOX-, als auch die Rußemissionen beträchtlich reduziert werden.

Leider ist dieser Beitrag sehr alt, bitte lesen Sie die Anmerkungen unten.



Bis jetzt hat dieses Verfahren noch keine Verbreitung gefunden, und der Beitrag hier ist sehr alt und überholt (siehe Anmerkung eines Besuchers). Wir hoffen jedoch noch immer zu diesem Thema weitere Informationen zu finden, besonders da das Intresse an BHKW ständig zunimmt. Vieleicht kennt jemand von unseren Besuchern weitere Informationen zu diesem Thema bzw. überhaubt zum Thema Abgasreinigung. Bis wir dazu mehr wissen einstweilen einige Anmerkungen von einen Besucher (Herrn Enneking Ludger) www.fachforum.de

Mit der Änderung vom 27. Juli 2001 wurde der Geltungsbereich der 1. BImSchV (1. BImSchV: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, vorher: Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen) erweitert. Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 10 und 20 Megawatt (sog. mittlere Feuerungsanlagen), die bis dahin dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterlagen, wurden in den Geltungsbereich der 1. BImSchV übernommen und damit aus der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) ausgegliedert. Für diese mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungen gelten im Hinblick auf Emissionsbegrenzung und Überwachung strengere Anforderungen als für Kleinfeuerungsanlagen.

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass mittelgroße Öl- und Gasfeuerungen, mit deren Errichtung vor dem 3. August 2001 begonnen worden war, die Anforderungen der 1. BImSchV bis spätestens 30. Oktober 2007 einhalten müssen.



Ansprechpartner:

Friedhelm Steinborn

E-Mail:

steinborn@bhkw-info.de



Stand: 25/08/2000