Information aus sbz 1/1998
R 12 muss bis Ende Juni 1998 ersetzt werden! Die Verwendung des
Fluorchlorkohlenwasserstoffes (FCKW) R 12 als Kältemittel ist ab Ende Juni 1998
verboten, da er wesentlich zum Abbau der Ozonschicht beiträgt, erklärt das
Umweltbundesamt (UBA) in Berlin. Auch ein Ersatz des FCKW-Gemisches R 502 sei möglich
und die Umrüstung dieser Anlagen technisch machbar, ergab ein im Auftrag des UBA
angefertigter Forschungsbericht.
Derzeit bereitet das UBA die Bekanntgabe von Ersatzkältemitteln für R 502 vor. Die
1991 in Kraft getretene FCKW-Halon-Verbots-Verordnung sieht vor, dass in bis Ende 1994
hergestellten Anlagen und Geräten nur so lange vollhalogenierte FCKW (z.B. R 12)
verwendet werden dürfen, bis das UBA Stoffe bekannt gibt, die die Ozonschicht weniger
schädigen. Im Dezember 1995 wurden die Ersatzkältemittel für den
vollhalogenierten FCKW R 12 vom UBA bekanntgegeben: Den teilfluorierten Kohlenwasserstoff
(H-FKW) R 134a und den teilhalogenierten FCKW (H-FCKW) R 22.
Darüber hinaus ist aber
auch der Einsatz anderer am Markt verfügbarer Kältemittel möglich. Mit der
Bekanntgabe von R 12-Ersatzkältemitteln sind die Bedingungen grundsätzlich
erfüllt, die für die Inkraftsetzung des Verwendungsverbotes für R 12 als
Kältemittel notwendig sind, erklärte das UBA. Nach seiner Ansicht werde dem
Bestandschutz Rechnung getragen, da sich das Verbot auf den unmittelbaren Umgang mit dem
Kältemittel beziehe. Damit sei unter anderem das Nachfüllen von R 12
verboten. Auch bei Reparaturen an Kälteanlagen muß R 12 ersetzt werden. Nach dem
Stand der Technik könnten die benannten Ersatzmittel in R 12-haltigen Erzeugnissen
(Altanlagen) eingesetzt werden, so das UBA. Fazit: Bis zum 30.06.1998 müssen R
12-Anlagen umgestellt sein und entsprechend der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung § 10, Absatz 2
sind nach dem Stand der Technik schon jetzt andere "Kältemittel" einzusetzen.
Nachfüllen mit R 12 ist verboten! Ebenso das in den Verkehr
bringen. |