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Gasmotorblockheizkraftwerke für den Notstrombetrieb


Firma KÖHLER & ZIEGLER

I.

Notstromarten

 

1.

Zur freiwilligen Versorgung bei Netzausfall

 

2.

Notstrombetrieb nach VDE 0108 (Versammlungsstätten)

 

3.

Notstrombetrieb nach VDE 0107 (Krankenhäuser)

II.

Voraussetzung an die Gasmotorblockheizkraftwerke

1.

Zusätzlich zu den VDE Vorschriften VDE 0107 Abschnitt 5.4, gilt bei Hubkolbenverbrennungsmotoren die DIN 6280 Teil 13

2.

In der DIN 6280 Teil 1 und Teil 13 sind folgende Punkte festgehalten, die Gasmotorblockheizkraftwerk für den Notstrombetrieb betreffen

- Abschnitt 5.0: Hubkolben-Verbrennungsmotoren mit Benzin als Kraftstoff dürfen nicht verwendet werden.

- Gasmotoren sind nach DIN 6280 Teil 1 Abschnitt 9.1 als Hubkolbenverbrennungsmotor deklariert und somit   als Notstromaggregate zugelassen.

- Abschnitt 7.3:
  Kraftstoffbevorratung Anwendungsbereich 1 (Krankenhäuser) 24 h und 8 h für Anwendungsbereich 2   (Versammlungsstätten).

III.

Kraftstoffversorgung ist gleichzusetzen mit einer zweiten Einspeisung (redudante Einspeisung durch das EVU-Netz)

1.

Ein unterbrechungsfreier Gaslieferungsvertrag muß mit dem Gasvorlieferant abgeschlossen werden. (Keine Abschaltung in den Spitzenzeiten).

2.

Bei Nichteinsatz von automatischen Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlage) dürfen Gasübergabestationen (soweit sie Hilfsenergie aus dem Elektro-Netz benötigen) nicht am gleichen Mittelspannungsnetz (wie der Notstromverbraucher) angeschlossen sein wie den der Notstromverbraucher.

3.

Bei der Notstromversorgung von automatischen Feuerlöschanlagen (Sprikleranlagen) muß eine Trennung zwischen Elektronetz des Gebäudes und Versorgung Gasübergabestation schon auf der Hochspanungs-Ebene vorgenommen werden.

IV.

Weitere Anforderungen

Ansonsten gelten wie im Fall der Notstromversorgung mit Dieselmotor die gleichen Bedingungen (Batterieanlage, Selektivität, Kurzschlußberechnung) etc. jedoch muß eine Notkühlung über Außenluft (für die gesamte Wärmeleistung) installiert werden.

V.

Aufschaltung innerhalb von 15 sec.

1.

Nur sichergestellt bei der Verwendung von einem BHKW-Modul.
Bei Mehrmodulanlagen ist eine Maximalzeit von 15 sec. im allgemeinen nicht gewährleistet.

2.

Lastübernahmeleistung nach VDE 0107/0108

2.a.

Aufschaltung in den 15 sec. bei Saugmotoren ca. 60 % der angegebenen Nennlast, jedoch stark abhängig von den Verbraucher-Einschaltströmen evtl. kann diese auch bei nur 20 % liegen.

b.

Turbomotoren mit ca. 50 %

VI.

Generelle Vorgehensweise

a)

Alle notwendigen Notstromverbraucher aufnehmen (Leistung, Anfahrströme).

b)

Eine Trennung in Notstromverbraucher welche innerhalb von 15 sec. versorgt werden müssen und andere, die später versorgt werden können, muß vorgenommen werden.


Ansprechpartnerin:

Friedhelm Steinborn

E-Mail:

steinborn@bhkw-info.de


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Stand: 24/08/2000