In der DIN 6280 Teil 1 und Teil 13 sind folgende Punkte festgehalten, die Gasmotorblockheizkraftwerk für den
Notstrombetrieb betreffen
- Abschnitt 5.0: Hubkolben-Verbrennungsmotoren mit Benzin als Kraftstoff dürfen nicht verwendet werden.
- Gasmotoren sind nach DIN 6280 Teil 1 Abschnitt 9.1 als Hubkolbenverbrennungsmotor deklariert und somit
als Notstromaggregate zugelassen.
- Abschnitt 7.3:
Kraftstoffbevorratung Anwendungsbereich 1 (Krankenhäuser) 24 h und 8 h für Anwendungsbereich 2
(Versammlungsstätten). |