Cuxhaven (iwr-mailservice) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Vorrang der Erneuerbaren Energien in Europa festgeschrieben.
In einem am Dienstag (13. März 2001) verkündeten Urteil stellte der EuGH fest, daß das deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht gegen
EU-Recht verstößt. Der EuGH entschied, daß die Mindestvergütungen, die die Stromversorger für die Einspeisung erneuerbarer
Energien zahlen müssen, keine staatliche Subvention darstellen, denn die Förderung von Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft oder
Biomasse werde nicht aus Haushaltsmitteln bestritten. Das Urteil schafft jedoch darüber hinaus Sicherheit: Das Gesetz verstoße
außerdem nicht gegen die im EU-Binnenmarkt garantierte Freiheit des Warenverkehrs, da es dem Umweltschutz diene, urteilten die
europäischen Richter. Der Umweltschutz gehöre zu den vorrangigen Zielen der EU.
"Das ist eine 100prozentige Bestätigung unserer Position", kommentiert Dr. Wolfgang von Geldern, Vorstandsvorsitzender der Plambeck
Neue Energien AG, das Urteil der obersten europäischen Richter. "Die für die Nutzung der Erneuerbaren Energien schon positive
Empfehlung des EuGH-Generalanwalts Francis Jacobs vom Oktober vergangenen Jahres ist mit diesem Urteil bestätigt und sogar übertroffen worden."
Jacobs hatte erklärt, das Gesetz verstoße nicht gegen die EU-Beihilferegeln, möglicherweise aber gegen den Grundsatz des freien
Warenverkehrs in der Europäischen Union. Es könne den Handel mit Strom zwischen den EU-Ländern beeinträchtigen. Diesen Punkt
sahen die EuGH-Richter nun mit Blick auf das vorrangige Ziel des Umweltschutzes völlig anders.
Die Plambeck Neue Energien AG sieht dieses Urteil in einer Kontinuität von Entscheidungen zugunsten des Ausbaus der Erneuerbaren
Energien und damit des Schutzes der Umwelt und des Klimas. In dieser Kontinuität stehen das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien,
das im April 2000 in Kraft trat und das Stromeinspeisegesetz ablöste. Diese Kontinuität setzte sich fort in der Ablehnung von Klagen
gegen das Stromeinspeisegesetz durch das Bundesverfassungsgericht. Diese Linie wird ergänzt durch das Grünbuch der Europäischen
Union, das den Vorrang der Erneuerbaren Energien betont und deren Verdoppelung bis zum Jahr 2010 vorsieht.
"Mit der jetzigen Entscheidung des EuGH ist der Vorrang der Erneuerbaren Energien in Europa festgeschrieben", blickt Dr. von Geldern nach vorn.
Das macht den Weg frei für Regelungen nach dem Vorbild des deutschen EEG. Unter anderem ist dies in Frankreich der Fall. Diese Kontinuität
gibt der in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien tätigen Plambeck Neue Energien AG Planungssicherheit für die Zukunft. Das Urteil ist
ein Signal zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa.
Cuxhaven, den 13.März 2001
Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die Plambeck Neue Energien AG wird freundlichst erbeten.
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