An die Mitglieder und Freunde des B.KWK
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Email vom 16.11.2001 hatten ich Sie über den Stromsteuererlass des BMF
informiert, in welchem das steuermindernde Kriterium des "räumlichen
Zusammenhanges" sehr verwaltungsfreundlich aber KWK-politisch
kontraproduktiv in der Weise interpretiert wird, dass ein räumlicher
Zusammenhang automatisch dann nicht mehr gegeben ist, wenn der Strom aus der
KWK-Anlage das öffentliche Netz tangiert.
Herr Dr. Riedel von der renommierten Anwaltskanzlei Becker Büttner Held hält
nun in der beigefügten eMail einen Musterprozess für empfehlenswert und
schlägt als ersten Schritt einen Informationsaustausch vor. Ich habe in
meiner Antwort zugestimmt und möchte dies nun zum Anlass nehmen, meine Bitte
um Mitteilung Ihrer diesbezüglichen Erfahrungen, d.h. wieweit Sie oder evtl.
Ihre Kunden von der neuen Regelung negativ tangiert sind, mir mitzuteilen.
Bisher sind mir erst zwei Fälle rückgemeldet worden. Es ist aber wichtig,
dass wir unseren Einwand der Behinderung der KWK durch möglichst viele Fälle
untermauern. Je nach Resonanz werden wir prüfen, einen Musterprozess in Form
einer Sammelklage zu initieren.
Schöne Grüße aus Berlin-Charlottenburg
Adi Golbach
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Schillerstraße 3
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Tel.: 030/31900722, Fax: 030/3130958
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