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KWK-Anhörung


An die Mitglieder und Freunde des B.KWK

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Email vom 16.11.2001 hatten ich Sie über den Stromsteuererlass des BMF informiert, in welchem das steuermindernde Kriterium des "räumlichen Zusammenhanges" sehr verwaltungsfreundlich aber KWK-politisch kontraproduktiv in der Weise interpretiert wird, dass ein räumlicher Zusammenhang automatisch dann nicht mehr gegeben ist, wenn der Strom aus der KWK-Anlage das öffentliche Netz tangiert.

Herr Dr. Riedel von der renommierten Anwaltskanzlei Becker Büttner Held hält nun in der beigefügten eMail einen Musterprozess für empfehlenswert und schlägt als ersten Schritt einen Informationsaustausch vor. Ich habe in meiner Antwort zugestimmt und möchte dies nun zum Anlass nehmen, meine Bitte um Mitteilung Ihrer diesbezüglichen Erfahrungen, d.h. wieweit Sie oder evtl. Ihre Kunden von der neuen Regelung negativ tangiert sind, mir mitzuteilen.

Bisher sind mir erst zwei Fälle rückgemeldet worden. Es ist aber wichtig, dass wir unseren Einwand der Behinderung der KWK durch möglichst viele Fälle untermauern. Je nach Resonanz werden wir prüfen, einen Musterprozess in Form einer Sammelklage zu initieren.

Schöne Grüße aus Berlin-Charlottenburg

Adi Golbach
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Schillerstraße 3
10625 Berlin
Tel.: 030/31900722, Fax: 030/3130958
E-Mail: info@bkwk.de
Internet: http://www.bkwk.de