An die Mitglieder und Freunde des B.KWK
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesfinanzministerium bereits Anfang
Oktober einen Stromsteuererlass herausgegeben. Er ist als Anlage beigefügt.
Angesichts der unterschiedlichen Interpretation mehrerer Maßgaben des
Stromsteuergesetzes durch die verschiedenen Hauptzollämter ist dieser
Schritt im Sinne einer Klärung grundsätzlich zu begrüßen. Leider ist er
allerdings ausgesprochen restriktiv ausgefallen. So wird bei der Beurteilung
dessen, was eine "Anlage" ist (wichtig mit Blick auf die Bestimmung der
Nennleistung und damit des Befreiungskriteriums < 2 MW) ausdrücklich
gefordert, dass ein "strenger Maßstab" anzulegen ist.
Zudem wird das für die Stromsteuerbefreiung wichtige Kriterium des
"räumlichen Zusammenhangs" der Stromentnahme zur Anlage sehr restriktiv
ausgelegt. Insbesondere ist festgelegt, dass der räumliche Zusammenhang
dann entfällt, "sobald das öffentliche Stromnetz berührt wird und damit
nicht mehr gewährleistet ist, dass der erzeugte Strom objektbezogen
entnommen wird". Jede Einspeisung in oder Durchleitung durch das öffentliche
Stromnetz löst also für die betreffende Strommenge in jedem Fall eine
Stromsteuerpflicht aus.
Nach dem Erlass ist "ab sofort", d.h. seit Veröffentlichung in der
Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung am 12. Oktober 2001 zu
verfahren. Hinsichtlich der Verfahrensweise bei noch nicht abgeschlossenen
Altfällen besteht eine gewisse Unschärfe. Wir haben darüber mit dem
Bundesfinanzministerium gesprochen und empfehlen auf Grund dessen, dass Sie
von sich aus nicht auf das zuständige Hauptzollamt zugehen. Es könnte sein,
dass Sie dadurch ein Aktivwerden der Verwaltung auslösen, das ansonsten
stillschweigend unterblieben wäre.
Wir haben uns gegen die aus unserer Sicht unnötig restriktive Auslegung des
Kriteriums des räumlichen Zusammenhanges" ausgesprochen und stattdessen die
pauschale Festlegung einer Maximalentfernung von z.B. 10 km zwischen Anlage
und Stromentnahme vorgeschlagen. Seitens des BMF besteht die Befürchtung,
dass dies verwaltungsmäßig nur schwer zu handhaben wäre, weil z.B. die
Gleichzeitigkeit von Einspeisung und Entnahme kontrolliert werden müsse.
Wir haben bereits vor einigen Monaten auch das BMU informiert, das in einem
Schreiben an das BMF daran appelliert hat, das energie- und umweltpolitische
Ziel des KWK-Ausbaues nicht durch einen restriktiven Stromsteuererlass
wieder zu konterkarieren - leider ohne Erfolg.
Es wurde vereinbart, dass nun die Erfahrungen mit dem Erlass gesammelt und
in einigen Monaten gemeinsam erörtert werden. Im Erlass ist geregelt, dass
die Erfahrungen der Hauptzollämter bzw. Oberfinanzdirektionen bis Ende
August 2002 an das BMF zurückzumelden sind. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie
mir Ihre Hinweise und Anmerkungen zur Stromsteuerpraxis in den nächsten
Monaten ebenfalls mitteilen könnten. Geben Sie dies bitte ggf. auch an Ihre
Kunden weiter, wenn Sie sie über den Stromsteuererlass informieren.
Schöne Grüße aus Berlin-Charlottenburg
Adi Golbach
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
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