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KWK-Anhörung


An die Mitglieder und Freunde des B.KWK

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesfinanzministerium bereits Anfang Oktober einen Stromsteuererlass herausgegeben. Er ist als Anlage beigefügt.

Angesichts der unterschiedlichen Interpretation mehrerer Maßgaben des Stromsteuergesetzes durch die verschiedenen Hauptzollämter ist dieser Schritt im Sinne einer Klärung grundsätzlich zu begrüßen. Leider ist er allerdings ausgesprochen restriktiv ausgefallen. So wird bei der Beurteilung dessen, was eine "Anlage" ist (wichtig mit Blick auf die Bestimmung der Nennleistung und damit des Befreiungskriteriums < 2 MW) ausdrücklich gefordert, dass ein "strenger Maßstab" anzulegen ist.

Zudem wird das für die Stromsteuerbefreiung wichtige Kriterium des "räumlichen Zusammenhangs" der Stromentnahme zur Anlage sehr restriktiv ausgelegt. Insbesondere ist festgelegt, dass der räumliche Zusammenhang dann entfällt, "sobald das öffentliche Stromnetz berührt wird und damit nicht mehr gewährleistet ist, dass der erzeugte Strom objektbezogen entnommen wird". Jede Einspeisung in oder Durchleitung durch das öffentliche Stromnetz löst also für die betreffende Strommenge in jedem Fall eine Stromsteuerpflicht aus.

Nach dem Erlass ist "ab sofort", d.h. seit Veröffentlichung in der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung am 12. Oktober 2001 zu verfahren. Hinsichtlich der Verfahrensweise bei noch nicht abgeschlossenen Altfällen besteht eine gewisse Unschärfe. Wir haben darüber mit dem Bundesfinanzministerium gesprochen und empfehlen auf Grund dessen, dass Sie von sich aus nicht auf das zuständige Hauptzollamt zugehen. Es könnte sein, dass Sie dadurch ein Aktivwerden der Verwaltung auslösen, das ansonsten stillschweigend unterblieben wäre.

Wir haben uns gegen die aus unserer Sicht unnötig restriktive Auslegung des Kriteriums des räumlichen Zusammenhanges" ausgesprochen und stattdessen die pauschale Festlegung einer Maximalentfernung von z.B. 10 km zwischen Anlage und Stromentnahme vorgeschlagen. Seitens des BMF besteht die Befürchtung, dass dies verwaltungsmäßig nur schwer zu handhaben wäre, weil z.B. die Gleichzeitigkeit von Einspeisung und Entnahme kontrolliert werden müsse. Wir haben bereits vor einigen Monaten auch das BMU informiert, das in einem Schreiben an das BMF daran appelliert hat, das energie- und umweltpolitische Ziel des KWK-Ausbaues nicht durch einen restriktiven Stromsteuererlass wieder zu konterkarieren - leider ohne Erfolg.

Es wurde vereinbart, dass nun die Erfahrungen mit dem Erlass gesammelt und in einigen Monaten gemeinsam erörtert werden. Im Erlass ist geregelt, dass die Erfahrungen der Hauptzollämter bzw. Oberfinanzdirektionen bis Ende August 2002 an das BMF zurückzumelden sind. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Hinweise und Anmerkungen zur Stromsteuerpraxis in den nächsten Monaten ebenfalls mitteilen könnten. Geben Sie dies bitte ggf. auch an Ihre Kunden weiter, wenn Sie sie über den Stromsteuererlass informieren.

Schöne Grüße aus Berlin-Charlottenburg

Adi Golbach
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
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