30. Oktober 2001 - 918
Rede des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Struck anlässlich der ver.di-Betriebsrätetagung zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
am 30. Oktober 2001 in Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
als langjähriges Mitglied der Ouml;TV habe ich gerne die Einladung angenommen, auf dieser Betriebsrätekonferenz zu sprechen.
Ich komme auch deshalb gerne, weil ich weiß, dass wir bei allen Differenzen im Detail seit vielen Jahren einen belastbaren gemeinsamen
Grundkonsens über die Kraft-Wärme-Kopplung haben. Die Betriebsräte der Gewerkschaft ver.di, vor allem diejenigen, die aus der
Ouml;TV kommen, wissen das ganz genau: Die Sozialdemokratie hat die KWK in der Vergangenheit unterstützt und gefouml;rdert.
Vor allem in Folge der beiden Ouml;lkrisen 1974 und 1978 haben wir die Kraft-Wärme-Kopplung in Verbindung mit der Fernwärme massiv
ausgebaut, auch mit erheblichen ouml;ffentlichen Mitteln. Mehr als drei Milliarden Mark hat die ouml;ffentliche Hand in Investitionsprogramme
für den Fernwärmeausbau und die Modernisierung investiert, ein Vielfaches davon wurde insgesamt verbaut und ich meine, das war
sinnvollangelegtes Geld. Der Fernwärme- und KWK-Ausbau war damals auch ein Stück aktive Kohle- und Standortsicherungspolitik in
Zeiten einer sehr bedrohlichen Energiekrise.
Auch unsere aktuellen Szenarien machen es plausibel, im Interesse von Krisenvorsorge und Nachhaltigkeit das Thema Energieeffizienz - denn
das ist ja der Kern der KWK: mouml;glichst viel Nutzenergie aus dem Brennstoff herauszubekommen - sehr ernst zu nehmen.
Ich denke, Ihr werdet mir alle zustimmen, dass wir nach dem 11. September auch mit Blick auf unsere Energieversorgung viele
Selbstverständlichkeiten neu hinterfragen und einiges Undenkbare neu bewerten müssen. Das gilt generell für alle Engpass- und
Knotenpunkte unserer Energieversorgung. Das gilt natürlich noch viel mehr für großtechnische Einrichtungen und Atomkraftwerke.
Wir werden daher auch im Rahmen des zweiten Sicherheitspaketes das Energiesicherungsgesetz von 1974 novellieren, bei dem es nur um die
staatliche Krisenvorsorge bei Importstouml;rungen geht. Wir haben erkennen müssen, dass Importstouml;rungen nicht das einzige,
geschweige denn das gefährlichste Szenario sind. Die Debatte über die Sicherheit von Atomkraftwerken vor terroristischen
Anschlägen ist richtig und notwendig. Wir werden sie ohne Hysterie, aber ganz sicher auch ohne billige Beruhigungspillen führen.
Dafür ist die neue Dimension des Terrorismus viel zu ernst. Unser Atomkonsens erouml;ffnet Handlungsspielräume für flexible
Louml;sungen, die ja bereits ouml;ffentlich diskutiert werden. Ich kann der Idee Einiges abgewinnen, dass die ältesten und am wenigsten
zu schützenden Meiler noch etwas schneller als vorgesehen stillgelegt werden und dafür die moderneren Anlagen länger fahren.
Darüber sollten wir uns sehr ernsthaft unterhalten.
Bereits in den 70-er Jahren war es vernünftig, Kohle - und später Erdgas - mouml;glichst effizient zu nutzen, wie es in
Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärmesystemen mouml;glich ist. Auch ist es energie- und umweltpolitisch natürlich
grundsätzlich sinnvoll, ein Fernwärmenetz nicht bloß mit einem Heizwerk zu betreiben, sondern dabei auch Strom zu erzeugen.
Nach der Wiedervereinigung wurde die Kraft-Wärme-Kopplungs- und Fernwärmestruktur in den neuen Ländern in einer großen
Kraftanstrengung modernisiert. Auch dies hat erheblich zur Verbesserung der Umwelt- und Klimabilanz beigetragen.
Wie Ihr alle wisst, wurde der gesamte deutsche Strommarkt mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im April 1998 gründlich
verändert. Unternehmen in geschützten Gebietsmonopolen mit gesicherten Renditen wurden übergangslos und praktisch über
Nacht in den Wettbewerb miteinander gestellt. Damit standen auch die von den Kunden jahrzehntelang zwangsläufig finanzierten
Überkapazitäten zur Disposition. Dies hatte auch massive Auswirkungen auf die Strompreise. Hinzu kommt eine noch lange nicht
abgeschlossene Neuordnung der Unternehmenslandschaft.
Für die Verbraucher hat der rasante Wettbewerb innerhalb kürzester Zeit einen Strompreisrückgang von bis zu 40 Prozent im
Bereich von Gewerbe und Industrie und von rund 15 Prozent im Bereich der Haushaltskunden gebracht. Dieser Strompreisrückgang war
zweifelsohne ein großer Erfolg für Industrie und private Verbraucher. In der Summe sparen wir bis zu sechs Milliarden Mark.
Allerdings gilt auch hier der alte Spruch "Des einen Freud ist des anderen Leid". Vor allem die Stromproduzenten haben das erlebt. Sie wurde
sozusagen "kalt erwischt" und standen und stehen unter einem Preis- und Wettbewerbsdruck, der in dieser Form keiner Unternehmensplanung zugrunde
gelegt werden konnte.
Erlaubt mir hierzu einige Worte zur Braunkohle, über die ja auch im Zusammenhang mit der KWK und mit Blick auf Ostdeutschland kontrovers
diskutiert wurde. Wie Ihr wisst, hat es in den letzten beiden Jahren erhebliche Turbulenzen im Bereich der ostdeutschen Braunkohlefouml;rderung
und bei der Verstromung durch die VEAG gegeben. Für das Unternehmen und seine Beschäftigten war das streckenweise eine wenig
vergnügliche Achterbahnfahrt. Mit den Fusionen auf dem Strommarkt und den damit verbundenen Auflagen des Bundeskartellamtes schien
zwischenzeitlich Klarheit und Planungssicherheit einzuziehen. Die Bundesregierung hat sich mehrfach eingeschaltet und im Rahmen ihrer
Mouml;glichkeiten mit Nachdruck auf eine vernünftige Louml;sung hingewirkt. Dabei haben sich einige Alteigentümer nicht immer
mit Ruhm bekleckert und wir haben das an geeigneter Stelle deutlich gemacht.
Ich will ganz deutlich sagen: Ich erwarte, dass sich die neuen Eigentümer der VEAG der großen Verantwortung für das Unternehmen
und die Beschäftigten bewusst sind. Die Anteilseigner stehen in der Pflicht, diesen wichtigen industriellen Kern in den neuen Ländern
zu erhalten und die Chancen dieses modernen Kraftwerksparks zu nutzen. Wir wissen, dass die ostdeutsche Braunkohlefouml;rderung voll
wettbewerbsfähig ist. Die Braunkohle wird daher ebenso wie die Steinkohle noch lange Zeit ein unverzichtbarer Teil unseres Energiemix
sein.
Der Preisverfall in der Stromproduktion hat natürlich auch die Kraft-Wärme-Kopplung in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht,
da sie aufgrund ihrer anlagenspezifischen Ausrichtung und Kosten nicht mit Strom aus den reichlich vorhandenen abgeschriebenen
Großkraftwerken konkurrieren kann. Davon war und ist die KWK in der ouml;ffentlichen Versorgung, also in der Fern- und Nahwärme,
ganz besonders betroffen, zumal die kommunalen Betreiber nicht das große finanzielle Polster der Verbundunternehmen haben.
Die bereits im Energiewirtschaftsgesetz von 1998 formulierten Vorschriften und freiwilligen Selbstverpflichtungen zum Schutz und Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung haben sich im Wettbewerbsmarkt leider als weitgehend unwirksam erwiesen. Auch die Steuerbegünstigungen für
besonders effiziente KWK konnten den Preisdruck nur ganz geringfügig entschärfen. Wir haben deshalb mit dem
Kraft-Wärme-Kopplungs-Soforthilfegesetz im Jahr 2000 die akutesten Marktverwerfungen im Bereich der ouml;ffentlichen Versorgung gelindert.
Schon bei dieser Soforthilfe haben wir uns dazu verpflichtet, eine langfristige und umfassende Regelung zur gesetzlichen Sicherung,
Modernisierung und zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zu schaffen. Praktisch mit dem Tag der Verouml;ffentlichung des Soforthilfegesetzes
haben wir die Arbeit an einer erweiterten Anschlussregelung aufgenommen. Das war nicht einfach - Ihr wisst das selbst, da Eure Gewerkschaft
in verschiedener Form unmittelbar an diesen Arbeiten beteiligt war.
Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist mit der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Verbänden der Energiewirtschaft
über die Bedeutung und Fouml;rderung der Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur CO2-Reduktion ein Schlussstrich
unter eine manchmal übertrieben kontrovers geführte Diskussion gesetzt worden.
Zu wichtigen Grundsatzfragen haben wir einen Konsens hergestellt.
Konsens ist - und das sollten wir nicht zerreden - das Ziel des Erhalts, der Modernisierung und des Ausbaus der KWK. Konsens ist, dass der
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung für eine effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung unverzichtbar ist.
Konsens ist, dass die KWK ein Grundpfeiler unserer Politik zur Reduktion der CO2-Emissionen und zum Schutz des Klimas ist. Darüber hinaus
dient sie auch der Stabilisierung der einheimischen Energieerzeugung gegen den Trend einer immer grouml;ßeren Abhängigkeit von
Energieimporten, etwa aus unsicheren Atomreaktoren - das Stichwort Temelin kennt Ihr alle. Wir sprechen hier also auch über ein
Stück Standortpolitik. Wer sich - auch im Sinne der Versorgungssicherheit und Risikominderung - für eine dezentralere Energieerzeugung
stark macht, kommt an der KWK ebenso wenig vorbei wie an den Erneuerbaren Energien.
Mit dem KWK-Gesetz setzen wir so etwas wie einen Schlussstein unseres Energieprogramms für diese Legislaturperiode.
Damit steht fest: Seit unserem Regierungsantritt vor rund drei Jahren haben wir in der Energiepolitik vieles bewegt. Die KWK reiht sich dabei
ein in die Vereinbarung zum Ausstieg aus der Kernenergie und das Kernenergieabwicklungsgesetz, in den Einstieg in die ouml;kologische
Steuerreform, das 100.000-Dächer-Solarprogramm, das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien, die milliardenschweren
KfW-Programme zur Wohnraummodernisierung und CO2-Minderung und das Erneuerbare Energien-Gesetz.
Es geht aber nicht "nur" - und dieses "nur" steht in Anführungsstrichen - um Klimaschutz. Natürlich sind Energieproduktion und
Energieverbrauch maßgebliche Umweltfaktoren. Schließlich sind sie verantwortlich für rund 80 Prozent des Klimaeffektes.
Wir alle wissen, dass in einer verantwortungsvollen Energiepolitik der Schlüssel für Klimaschutz und Nachhaltigkeit liegt.
Energie zählt jedoch ganz grundsätzlich zu den wesentlichen Standortfaktoren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit
einer Volkswirtschaft. Energiepolitik ist daher immer auch Teil einer aktiven Industrie- und Wirtschaftspolitik für unser Land. Sie
kann damit auch ein wesentlicher Innovationsmotor für die ouml;kologische Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unseres
Landes sein.
Unsere neue Energiepolitik ist daher ein Gesamtpaket mit dem Zielbündel: Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit,
Umweltverträglichkeit sowie Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Innovation, Investition und Wertschouml;pfung
am Standort Deutschland.
Deshalb bin ich auch sehr zufrieden damit, dass im KWK-Gesetz der klare Schwerpunkt auf der Modernisierung der Anlagen liegt, um technologische
Impulse und Investitionen auszulouml;sen. Und ich bin auch vouml;llig einverstanden mit der besonderen Fouml;rderung der Brennstoffzelle,
weil das eine hochinteressante und zukunftsweisende Technologie ist, bei deren Entwicklung wir als ein führendes Industrieland nicht
schlafmützig sein dürfen.
Auch auf Länderebene wird da einiges angepackt, wie ich unter anderem aus NRW und Niedersachsen houml;re. Ich denke, wenn die Industrie
ihren Beitrag ebenfalls leistet, werden wir gute Erfolge haben.
Ich weiß, dass mit dieser Gesetzesvorlage nicht alle Blütenträume gereift sind. Alle Kritiker sollten sich aber auch vor Augen
führen, dass wir auf dem Weg der Vereinbarung mit der Industrie ein ganz erhebliches Potenzial für den Klimaschutz und die effiziente
Energienutzung erschlossen haben. Ich meine, wir sollten zumindest den Grundsatzstreit über die Instrumente - ob Quote, Bonus oder
Sonstiges - ad acta legen.
Wir haben uns für einen Konsens-Weg entschieden und den wollen wir jetzt gehen. Natürlich gehen wir diesen Weg nicht blindlings.
Deshalb will ich nun zu einigen grundsätzlichen Punkten des Gesetzes etwas sagen.
Es gibt für mich überhaupt keinen Zweifel, dass wir nicht nur in der Vereinbarung, sondern auch im Gesetz ganz klare Zielbestimmungen
und Überprüfungsmechanismen brauchen. Das bedeutet für mich, dass wir erstens das Klimaschutzziel so, wie es in der Vereinbarung
beschlossen wurde, also auch mit den Mengenzielen für 2005 und 2010, ins Gesetz schreiben werden. Das bedeutet zweitens, dass wir mit einem
begleitenden Monitoring ganz genau verfolgen wollen, wie gut die Kombination aus freiwilliger Selbstverpflichtung und Eigenleistung der
Industrie auf der einen sowie gesetzlicher Fouml;rderung auf der anderen Seite funktioniert. Daran kouml;nnen wir auch ablesen, ob und wo
Korrekturbedarf besteht. Und das bedeutet drittens, wie übrigens in der Vereinbarung klipp und klar festgelegt und auch zu Recht vom
Bundesrat so beschlossen, dass rechtzeitig zum Jahr 2005 eine Zwischenüberprüfung erfolgt. Schließlich müssen wir wissen,
ob die vereinbarten Klimaschutzziele für 2005 mit dem jetzt beschlossenen Instrumentarium erreicht werden. Und falls das Ziel verfehlt
wird, müssen wir Zeit genug haben, um die Ziele für die nächste Stufe, also das Jahr 2010, zu sichern. Deshalb kommt in dieser
Vereinbarung der Selbstverpflichtung der Industrie eine besondere Rolle zu.
Das von den Verbänden paraphierte Maßnahmenpaket umfasst neben der KWK auch detaillierte Zusagen zur Modernisierung des
Kraftwerksparks, der Heizungs- und Warmwasserversorgung sowie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Industrie beschreitet mit dieser
Selbstverpflichtung ein Stück Neuland, denn zum ersten Mal legt sie sich branchengenau und technologiespezifisch fest. Das ist im Vergleich
mit den bisherigen eher allgemein gehaltenen Vereinbarungen eine neue Qualität und Verbindlichkeit. Ich meine, wir sollten alle gemeinsam
die Chancen dieses Konsenses nutzen und die Angebote der Wirtschaft dem Praxistest unterziehen.
Ich weiß, welche Punkte des Gesetzentwurfes den Stadtwerken besondere Kopfschmerzen machen. Deshalb will ich auch zu den drei
offensichtlichsten "Knackpunkten" etwas sagen: zur Laufzeit der Fouml;rderung, zur Degression und zur Forderung nach einer
Härtefallklausel.
Diese Fragen haben auch in den Bundesratsberatungen eine Rolle gespielt. Auch die Konferenz der umwelt- und energiepolitischen Sprecher der
SPD-Bundestags- und Landtagsfraktionen hat sich damit beschäftigt. Ich nehme an, dass Euch der Beschluss zu KWK bekannt ist. Ich
zitiere daraus: "Die starre Befristung der gesetzlichen Fouml;rderung muss durch eine differenzierte, anlagenbezogene
Modernisierungsfouml;rderung ersetzt werden, um die existierenden Modernisierungspotenziale effektiv zu erschließen" und:
"Die automatische, starre Degression muss durch eine differenzierte und flexiblere Regelung ersetzt werden, mit der die tatsächlichen
Marktentwicklungen berücksichtigt werden kouml;nnen."
Was das konkret bedeutet, darüber muss man sich allerdings noch einmal ganz genau unterhalten. Wenn Ihr mich also heute fragt:
"Was ändert Ihr da jetzt?", antworte ich zunächst einmal so: Auch hier gilt das Strucksche Gesetz, nämlich dass kein
Gesetz den Deutschen Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist.
In acht Tagen wird der Wirtschaftsausschuss zum KWK-Gesetz eine ouml;ffentliche Anhouml;rung abhalten, auf der natürlich auch ver.di
vertreten sein wird. Auch vor diesem Hintergrund sage ich: Jedes Gesetz wird durch unsere parlamentarischen Beratungen noch viel besser,
als es ohnehin schon ist. Soviel scheint jedoch jetzt schon fest zu stehen: Es sieht wohl so aus, als ob die Fachpolitiker noch die eine
oder andere Kante zu glätten haben.
Ich kouml;nnte mir zum Beispiel schon vorstellen, dass für modernisierte Anlagen eine andere Fouml;rderdauer angesetzt werden kouml;nnte.
Schließlich weiß ich ja auch, dass bei einer grouml;ßeren Modernisierung ein Planungs- und Genehmigungsvorlauf von ein bis
zwei Jahren besteht. Also kouml;nnte es Sinn machen, die Fouml;rderdauer für modernisierte Anlagen für eine bestimmte Zahl von Jahren
ab Zeitpunkt der Modernisierung anzusetzen. Allerdings wird es da auch eine klare und verbindliche Grenze geben müssen, damit nicht erst
bis 2009 die Bestandsfouml;rderung abgegriffen wird und dann nochmals das ganze Fouml;rderpaket für die Modernisierung: Schließlich
wollen wir einen klaren Modernisierungsanreiz - für manchen wird es auch ein erheblicher Modernisierungsdruck sein. Denkbar wäre
auch, dass der Zeitraum der Fouml;rderung als Altanlage auf die Gesamtlaufzeit der Fouml;rderung einer modernisierten Anlage angerechnet wird.
Auch das kouml;nnte helfen, von einer zu starren Regelung wegzukommen und die Modernisierung zu erleichtern. Was die Degression der
Fouml;rderung angeht, so mouml;chte ich erst einmal feststellen, dass es im Grundsatz wohl keinen Streit darüber gibt, dass die
Fouml;rderung degressiv angelegt sein soll. Das steht so in der Vereinbarung und das ist auch meine Auffassung. Andernfalls hätten
wir übrigens auch in Brüssel einen schweren Stand.
Für die Altanlagen halte ich die vorgeschlagene Degression für vernünftig. Schließlich sind diese ja erstens fast alle aus
der Finanzierung heraus und zweitens ouml;kologisch oft nicht so überzeugend, dass wir eine houml;here Fouml;rderung ohne Modernisierung
leichten Gewissens beschließen kouml;nnen. Für die modernisierten Anlagen bin ich mir - offen gesagt - nicht so sicher, ob hier die
Degression nicht etwas zu scharf ausfällt. So manche modernisierte Anlage kouml;nnte dann unter Umständen deutlich weniger Geld
erhalten als eine alte - und ouml;kologisch schlechtere - Bestandsanlage. Das will mir nicht so richtig plausibel werden.
Ich habe auch meine Zweifel, ob wir schon jetzt so klare Annahmen über einen geringeren Fouml;rderbedarf in sechs oder acht Jahren
machen sollten. Wer will denn heute auf Punkt und Komma vorhersagen, wo die Gas- und Strompreise Ende des Jahrzehnts liegen? Andererseits
wird es durch das begleitende Monitoring mouml;glich, auf die Marktentwicklung zu reagieren. Ich denke, hier werden wir noch einmal
gründlich prüfen müssen. Dabei ist dann auch die Wechselwirkung mit einer mouml;glicherweise längeren Fouml;rderung
modernisierter Anlagen einzuberechnen.
Die Argumentation pro Härteklausel ist mir bekannt: Vertrauensschutz und Planungssicherheit auf der Grundlage des geltenden Gesetzes,
Abwenden von Stillegungen - ich habe das sehr genau gehouml;rt und gelesen. Allerdings kenne ich auch die Gegenposition: Keine
Verlängerung von Mitnahmeeffekten, die beim Soforthilfegesetz wegen einiger nicht wasserdichter Definitionen leider aufgetreten sind.
Lasst mich das Thema Härtefallregelung so zusammenfassen: Ich bin kreativen Gedanken gegenüber stets offen - solange diese Gedanken
auch sachlich vernünftig und bezahlbar sind. Die Vereinbarung hat einen Rahmen dafür vorgegeben.
Einen damit zusammenhängenden Gedanken mouml;chte ich zum Abschluss noch anreißen. Wir sollten mit Prognosen und Szenarien alle
etwas vorsichtiger sein. Hier hat die Entwicklung der Energiemärkte in den letzten Jahren uns die Chance gegeben, etwas mehr
"Bescheidenheit" zu lernen. Weder das Auf und Ab der Erdouml;l- und Erdgaspreise, noch die Entwicklung des Strommarktes sind in dieser Form
von irgendeinem der so meinungsstarken Institute und Experten - oder auch Ministerien - auch nur annäherungsweise zutreffend vorhergesagt
worden.
Auch die Euch als Betriebsräten und uns als Sozialdemokraten besonders am Herzen liegende Zukunft der Stadtwerke im liberalisierten
Wettbewerbsmarkt steht nirgendwo in Stein gemeißelt. Düstere Prognosen sind natürlich immer sehr medientauglich. Ob sie auch
wirklichkeitstauglich sind, da habe ich so meine Zweifel. Die Tagung des Verbandes der kommunalen Unternehmen Anfang Oktober hat
bestätigt, dass die Stadtwerke ihre Chancen im liberalisierten Wettbewerbsmarkt nutzen kouml;nnen. Dass sich hierbei auch Strukturen
ändern, liegt in der Natur der Sache. In einem im Umbruch befindlichen Energiemarkt wird sich auch dieser Teil der kommunalen Wirtschaft
ändern.
Ich will nicht verschweigen, dass ich gelegentlich der kommunalen Wirtschaft etwas mehr Unternehmensgeist und weniger Ängstlichkeit
wünsche. Ich sage das beileibe nicht, um die kommunale Wirtschaft mies zu machen. Sondern ganz im Gegenteil, weil ich mir eine starke
und tatkräftige kommunale Wirtschaft wünsche. Denn es gibt genug Bereiche, in denen die private Wirtschaft an dem politisch
Notwendigen vorbei operiert. Dies betrifft ganz zentral Fragen der Daseinsvorsorge. Und zu diesen gehouml;ren Energiefragen - übrigens
auch die Wasserversorgung - untrennbar dazu.
Kraft-Wärme-Kopplung ist in diesem Sinne nach wie vor ein gemeinsames Anliegen von Betriebsräten, Gewerkschaften und SPD.
Das sollten wir bei allen - manchmal notwendigen, manchmal weniger notwendigen - kontroversen Diskussionen als einen ganz wichtigen
Konsens festhalten.
Ich bin daher der festen Überzeugung, dass wir bis Jahresende ein KWK-Gesetz fertig bekommen, von dem wir alle sagen kouml;nnen,
dass es vernünftig geraten ist. Für dieses Vorhaben bitte ich um Eure Mitwirkung - und um Euer Augenmaß.
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