an dem beigefüten Beispiel wird deutlich, was von der im Rahmen der
Verbändevereinbarung zu KWK abgegebenen Selbstverpflichtung der EVU zum
KWK-Ausbau und von der ganzen Gesetzeskonstruktion zu halten ist. Während
auf Verbandsebene von freiwilliger Selbstverpflichtung zum KWK-Ausbau
geredet wird, betreibt man auf EVU-Ebene weiterhin BHKW-Verhinderung.
Wir erfahren in diesen Tagen von Fällen, wo der Einspeisevergütungsvertrag
gekündigt wird und durch eine drastisch reduzierte Vergütung ersetz werden
soll. Mit der einen Hand zahlt der Netzbetreiber 5 Pf Bonus, mit der
anderen Hand holt er sich das durch eine Absenkung der Einspeisevergütung
zurück, oder sogar noch mehr.
In diesem Fall ist die Differenz zwischen alter Einspeisevergütung und
angebotener neuer Vergütung besonders krass. Anstatt durchschnittlich 12,6
Pf/kWk (siehe Abrechnung v. 23. April 2001; 117,74 DM / (705 + 235 kWh))
sollen künftig nur noch 3 Pf gezahlt werden. Das ist eine Differenz von fast
10 Pf.
Die etwas eulenspiegelige Antwort des betroffenen KWK-Betreibers ist
ebenfalls beigefügt. Er stellt sich naiv und tut so tut so, als ob die
angebotenen 3 Pf der im Gesetz vorgesehene Zuschlag wäre, und das ganze nur
"etwas unglücklich und leicht falsch verständlich formuliert ist".
Leider wird ihm das aber nicht helfen, denn er sitzt am kürzeren Hebel.
Einen Gerichtsprozess wird er sich wohl kaum aufladen. Wenn die Politik hier
nicht klare Regeln in Richtung des von ihr gewollten und klimapolitisch
gebrauchten KWK-Ausbaues setzt, wird alles wird so bleiben, wie es war.
Adi Golbach
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
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