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B.KWK-Stellungnahme zum BMWI-Entwurf eines KWK-Modernisierungsgesetzes


Die Stellungnahme wurde vom BMWi im Zusammenhang mit einer am 1. August vorgesehenen Anhörung erbeten.

Zusammenfassung:
Der Gesetzentwurf wird den klimapolitischen Notwendigkeiten und Möglichkeiten nicht gerecht. Er garantiert nicht einmal überall den Bestandsschutz, gibt (schwache) Modernisierungsanreize weitgehend nur für Anlagen im Eigentum öffentlicher Netzbetreiber und diskriminiert ohne sachliche Rechtfertigung KWK-Strom außerhalb des Eigentums öffentlicher Netzbetreiber und von Neuanlagen. Strukturpolitisch wirkt er sich verheerend aus, weil er die ohnehin bestehenden ungesunden Tendenzen zur Oligopolbildung durch Begünstigung öffentlicher Netzbetreiber und durch Diskriminierung privater Betreiber noch verstärkt. Angesichts des erklärten Ziels der Verbundwirtschaft, durch dieses Gesetz einen wirksamen KWK-Ausbau über eine volkswirtschaftlich optimale Zertifikatshandelslösung zu verhindern, verdient es den Namen „KWK-Verhinderungsgesetz“. Es gibt nur eine konsequente Möglichkeit, dass Gesetz zu reparieren: Förderung des gesamten KWK-Stroms auch für Neuanlagen über einen für Investoren attraktiven Zeitraum und Verzicht auf den Kostendeckel von 8,7 Mrd. DM.

Referentenentwurf des BWMi vom 11.07.2001 (als PDF-Datei)

Berlin, den 26.Juli 2001

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
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