Die Gebäudedatenbank
Es wurden charakteristische Gebäudetypen festgelegt und jedes Gebäude einem dieser
Typen zugeordnet. Gebäudetypen sind definiert durch die Gebäudeart und das
Baualtersklasse. Ziel ist die Bestimmung des spezifischen Wärmebedarfs der
repräsentativen Gebäudetypen, so daß es möglich ist, aus der Summe
über alle Gebäude den Wärmebedarf der berechneten Versorgungsobjekt
zurechnen.
- Nach Art des Gebäudes wird unterschieden in:
- Ein-/Zweifamilienhäuser (EFH), gekennzeichnet durch eine oder zwei Hauptwohnungen fallweise auch
ergänzt um eine Einliegerwohnung. Reihenhäuser (RH), die im allgemeinen nur jeweils eine
Wohnung aufweisen. Aufgrund von Unterschieden beim Wärmebedarf, erfolgte hierbei noch eine
Unterteilung in Reiheneck- und Reihenmittelhäuser (REH und RMH).
- Kleine Mehrfamilienhäuser, mit drei bis zehn Wohneinheiten. Da vor allem während der 50er
und 60er Jahre auch diese Gebäudeart aneinandergereiht ausgeführt wurde, erfolgte auch in
diesem Fall eine Unterteilung in einerseits freistehende Mehrfamilienhäuser (KMH),
Mehrfamilieneck- und Mehrfamilienmittelhäuser (KMEH und KMMH).
- Große Mehrfamilienhäuser (GMH) mit mehr als 10 Wohneinheiten und ab fünf Vollgeschossen.
- Hochhaus (HH) mit mehr als 30 Wohneinheiten und ab 10 Vollgeschossen.
Da beim Bau der Gebäude je nach Baualter verschiedene Materialien Verwendung fanden und
deshalb der wärmetechnische Zustand verschieden ist, ist es wichtig,
sog. Baualtersklassen einzuführen, von denen jede durch eine überwiegend
einheitliche Bauweise gekennzeichnet ist. Aufgrund der bisherigen Entwicklung im
Wohnungsbau, bieten sich acht verschiedene Baualtersklasssen für jede Gebäudeart
an:
Baualtersklasse A (bis 1918)
Fachwerkbauten, wobei die Ausfachung aus Lehm, Stroh, Steinen oder Ziegel bestand. Daneben war die
Bauweise mit massiven Backsteinwänden ebenfalls verbreitet.
Baualtersklasse B (1919 - 1948)
Bis ca. 1932 baute man oft noch mit Fachwerk und Ziegelausriegelung sowie Ziegelmauerwerk. Dann
verschwanden die Fachwerkhäuser und es wurde vorwiegend Ziegel in massiver Form verwendet. Ab
ca. 1938 wurden bereits auch Hohlblocksteine mit Splitt, Schlacke und minderwertigem Bims eingesetzt.
Baualtersklasse C (1949 - 1957)
Die Gebäude nach dem 2. Weltkrieg wurden sehr einfach und mit qualitativ minderwertigerem Material
zunächst mit Hohlblocksteinen aus Bauschutt, Ziegelsplitt, Kies aber auch mit Bims errichtet, wobei
die Bauherren die Steine oft in Handarbeit selbst herstellten. Ab ca. 1953 standen bereits
Hohlblocksteine mit höherwertigerem Bims und Hochlochziegel zur Verfügung. Im Vordergrund stand
die Schaffung von Wohnraum, auf Wärmedämmung legte man keinen Wert.
Baualtersklasse D (1958 - 1968)
Diese Zeit ist geprägt von intensiver Bautätigkeit. Die Gemeinden wuchsen sehr stark und es
wurden vermehrt neue Wohngebiete erschlossen. Die Baumaterialien waren vor allem Bimshohlblocksteine und
Hochlochziegel, wobei letztere besonders für die Innenwände verwendet wurden.
Baualtersklasse E (1969 - 1978)
Infolge der Ölkrise entstand in dieser Zeit ein zunehmendes Bewußtsein für die
Notwendigkeit, die immer knapper werdenden Energieressourcen zu schonen. Dies machte sich auch bei den
Baumaterialien bemerkbar, indem die Industrie neben wärmetechnisch verbesserten Bimshohlblocksteinen
bereits porosierte Ziegelsteine (Leichthochlochziegel) anbot.
Baualtersklasse F (1979 - 1983)
1977 trat die 1. Wärmeschutzverordnung (1. WSVO) in Kraft, so daß bei allen ab 1. Januar 1979
neu errichteten Gebäuden eine entsprechende Isolierung der Wärmehülle vorgeschrieben
wurde. Es entstanden verbesserte Leichthochlochziegel (Unipor, Poroton). Dieser Trend setzt sich bis
heute weiter fort.
Baualtersklasse G (1984 - 1994)
Die 1.WSVO wurde 1982 durch die verschärfte 2. WSVO abgelöst, was eine weitere Verbesserung
für den Wärmeschutz bewirkte.
Baualtersklasse H (1995 - 2000)
Es gilt die 3. Wärmeschutzverordnung, wodurch weitere Einsparungen des Raumwärmebedarfs
vorgeschrieben sind. Gebäude benötigen vor der Errichtung einen rechnerischen
Wärmeschutznachweis.
Baualtersklasse I (ab 2001)
Es gilt die zukünftige Energie-Einspar-Verordnung.
Gebäudenamen in Datenbank
Beispiel
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Übersicht über die Gebäudearten
Spezifischer Wärmebedarf
Für jeden Gebäudeart wurde der spezifische Wärmebedarf ermittelt. Daher wurden im Mittel
vier bis fünf passende Musterhäuser pro Gebäudeart und Altersklasse ausgewählt und
hieraus der mittlere Raumwärmebedarf berechnet.
Hierzu wurden zunächst nach Empfehlungen von Mitarbeitern des Baurechtsamtes in einer Ortsbegehung
ca. 200 Häuser nach dem äußeren Eindruck vorausgewählt und fotografiert. Die genaue
Festlegung der Baualtersklassen erfolgte mit Hilfe der Bauakten. Dann wurden 105 "Musterhäuser"
endgültig ausgewählt.
Um den Raumwärmebedarf berechnen zu können, war als erster Schritt die Bestimmung der
geometrischen Daten der Wärmehülle der einzelnen Gebäude erforderlich. Die entsprechenden
Abmessungen wurden den Bauakten entnommen. Als beheizte Fläche wurde die Wohnfläche nach den
DIN-Normen ohne Balkon- und Freiflächen angenommen. War die Wohnfläche nicht in den Bauakten
enthalten, wurde sie näherungsweise berechnet. Die angenommene Bewohnerzahl von 2,2 Personen pro
Wohneinheit orientierte sich an den statistischen Durchschnittswerten.
Die in den einzelnen Baualtersklassen typischen Aufbauten der Außenwände, Dachflächen und
Grundflächen wurden nach Gesprächen mit verschiedenen Architekten und Baufachleuten sowie nach
Recherchen in der Literatur festgelegt. Zur Erhöhung der Genauigkeit wurden für die
Außenwände der Altersklassen A bis E jeweils zwei verschiedene Wandaufbauten
berücksichtigt, z.B. für Baualtersklasse A Fachwerk- und Ziegelmauerwerk. Die dafür
notwendigen wärmetechnischen Daten für die Materialien entstammen weitgehend DIN 4108. Die
k-Werte der Baumaterialien liegen in der Regel unter den maximal zulässigen Grenzwerten der
DIN-Normen. Für die Baualtersklassen G und H wurden daher die Herstellerdaten für die
Rechnungen zugrunde gelegt.
Da es nicht möglich war, bei einzelnen Häusern nachträglich durchgeführte
genehmigungsfreie Sanierungsmaßnahmen und Dachausbauten zu berücksichtigen, beziehen sich die
berechneten Werte auf den sog. Urzustand wie in den Bauakten angegeben.
Sanierungsmaßnahmen
Der Vorteil eines Simulationsprogramms liegt in der Möglichkeit einzelne Sanierungsmaßnahmen
zu berechnen und die Energieeinsparungen zu bestimmen.
Es wurden bei der Einsparmöglichkeiten des Raumwärmebedarfs der einzelnen Musterhäuser
durch eine umfassende Dämmung folgende Dämmaßnahmen zugrunde gelegt:
Dämmung mit einem Material der WLG 40 (Wärmeleitfähigkeit = 0,04W/mK) und der angegebenen
Dicke
- von 12 cm bei der Außenwand
- von 6 cm bei der Kellerdecke bzw. dem Boden gegen Erdreich
- von 6 cm bei einem Flachdach
- von insgesamt 18 cm bei Schrägdächern (einschließlich vorhandene Dämmung)
- von 10 cm bei der obersten Geschoßdecke zum nicht ausgebauten Dachgeschoß
Für die sanierten Fenster wurde Wärmeschutzverglasung vorgesehen mit einem k-Wert von
1,3 W/m²K.
Für die Baualtersklasse H (ab 1995), die bereits unter die 3.WSVO fällt, sind keine
zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Dem liegt die Annahme zugrunde, daß die
Realisierung eines geringeren Nutzwärmebedarf als nach 3. WSVO vorgeschrieben, sinnvoller durch
eine von vornherein darauf ausgelegte Gebäudeplanung und -konstruktion erfolgt
(z.B. Niedrigenergiebauweise), als ein nach 3. WSVO gebautes Haus nachträglich zu
dämmen. Zudem weisen die Fenster dieser Häuser im allgemeinen schon einen k-Wert von 1,3
auf und die Dämmung der Dachschrägen ist überwiegend bereits auf eine Stärke von
18 cm ausgelegt. |