++Für weniger CO2 gibt es Geld++
"Für jede Tonne weniger CO2 gibt es künftig bares Geld. Über
unser neues Förderprogramm ’KLIMASCHUTZ-PLUS‘ - für das wir
4 Millionen Euro bereitstellen - können kleine und mittlere
Unternehmen sowie kirchliche und private Einrichtungen
Fördersummen bis zu 100.000 Euro für CO2-Minderungsmaßnahmen
beantragen", sagte Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich
Müller am Montag (22. April 2002). Mit diesem
KLIMASCHUTZ-PLUS-Programm würden außerdem Beratungsprogramme
zu Energieeffizienz und Klimaschutz sowie innovative
Klimaschutzprojekte gefördert. "Unternehmen und
Einrichtungen, die heute in den Klimaschutz investieren,
sorgen nicht nur für ein positives Image und motivieren ihre
Mitarbeiter, sondern mindern auch auf Dauer ihre
Energiekosten", erklärte Minister Müller. Das Ministerium
habe durch Umschichtungen die Haushaltsmittel für den
Klimaschutz gegenüber 2001 mehr als verdreifacht.
Das neue Förderprogramm "KLIMASCHUTZ-PLUS" besteht aus drei
Teilprogrammen - dem "Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm"
als dem Kern des Programms, - dem "Beratungsprogramm
Energieeffizienz und Klimaschutz" und - dem Programm
"Modellprojekte Klimaschutz". Das Allgemeine
CO2-Minderungsprogramm gewährt einen einmaligen Zuschuss zu
baulichen und technischen Maßnahmen, die der CO2-Minderung
dienen. Neuartig daran ist, dass sich die Höhe der Förderung
an der tatsächlichen CO2-Minderung bemisst, die mit der
Maßnahme erzielt wird. Pro vermiedener Tonne CO2-Ausstoß,
die über die technische Lebensdauer des Vorhabens erzielt
wird, werden 50 Euro gezahlt. Diese Förderphilosophie löst
sich völlig von dem bisherigen Instrumentarium in Bund und
Land, das an bestimmten Technologien ansetzte. Jetzt wird
ganz programmatisch nach der Effizienz einer Maßnahme
gefördert. Um dabei umgekehrt reine Mitnahmeeffekte z. B.
von ohnehin anstehenden Gebäuderenovierungen zu vermeiden,
verlangt das Programm allerdings, dass mehr getan werden
muss, als die Energieeinsparverordnung vorschreibt. Darüber
hinaus muss das Projekt eine Mindesteinsparung von 10
Jahrestonnen CO2 erzielen. Gefördert werden die energetische
Sanierung von Gebäuden - z. B. Heizungsanlagen, baulicher
Wärmeschutz, Warmwasserbereitung, Beleuchtung, Belüftung,
computergestützte Energieerfassung und -überwachung, der
Einsatz regenerativer Energien - beispielsweise
Elektrowärmepumpenanlagen oder solarthermische Anlagen und
die rationelle Energieanwendung - z. B. Blockheizkraftwerke
oder Effizienzverbesserung bei der Druckluftbereitstellung.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,
Kirchen und private Einrichtungen als Eigentümer von
Gebäuden mit hohem Energieverbrauch. Nicht gefördert werden
Wohngebäude (Ausnahmen: Wohn- und Pflegeheime), da hier eine
Förderung durch Bundes- und andere Landesprogramme erfolgen
kann.
Ziel des Beratungsprogramms Energieeffizienz und Klimaschutz
ist es, Energieeinsparpotenziale in kleinen und mittleren
Unternehmen zu lokalisieren und deren Kompetenz im Bereich
der Energieeffizienz zu fördern. Für die mehrtägige Beratung
durch spezialisierte Ingenieure erhalten kleine und mittlere
Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 1750 Euro.
Das Teilprogramm Modellprojekte Klimaschutz unterstützt
innovative Vorhaben mit langfristiger Bedeutung für den
Klimaschutz, bei denen z. B. Technologien eingesetzt werden,
die noch nicht in größerem Umfang verbreitet sind. Hierzu
können gehören: innovative Projekte für die
Weiterentwicklung des Passivhauses, Sanierung von Altbauten
auf Ultraniedrigenergiehausstandard, Neuentwicklungen zur
bedarfsgerechten Einzelraumregelung, Kraftwärmekopplung
durch Brennstoffzellen und Stirlingmotoren (ein spezieller
Heißluftmotor mit hohem Wirkungsgrad), energiesparende
Fertigungstechniken, Entwicklungen im Bereich der
Visualisierung des Energie- und Wärmeverbrauchs sowie in
geeigneten Fällen Untersuchungen und Machbarkeitsstudien.
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss individuell
festgelegt. Die Höhe bemisst sich nach der Bedeutung für die
CO2-Minderung, an der Innovationskraft des Vorhabens und an
der Multiplikatorenwirkung. Antragsberechtigt sind neben
kleinen und mittleren Unternehmen kirchliche und private
Einrichtungen. "Ich bin zuversichtlich, dass sich die
Unternehmen und Einrichtungen im Land die Chance nicht
entgehen lassen, den Energieverbrauch ihrer Gebäude zu
solchen Bedingungen zu optimieren", betonte Minister
Müller.
Die Abwicklung des Förderprogramms übernimmt die
Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Anträge
können dort bis zum 15. Oktober 2002 eingereicht werden.
Informationen und Anträge erhält man unter
www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Die Broschüre
"KLIMASCHUTZ-PLUS" kann unter der Faxnummer 0711/1262880
bestellt werden. Rückfragen und Anträge sind zu richten an
die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
GmbH, Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe, Telefon
0721/984710, Fax 0721/9847120, Internet www.kea-bw.de,
E-Mail info@kea-bw.de.
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