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++Für weniger CO2 gibt es Geld++

"Für jede Tonne weniger CO2 gibt es künftig bares Geld. Über unser neues Förderprogramm ’KLIMASCHUTZ-PLUS‘ - für das wir 4 Millionen Euro bereitstellen - können kleine und mittlere Unternehmen sowie kirchliche und private Einrichtungen Fördersummen bis zu 100.000 Euro für CO2-Minderungsmaßnahmen beantragen", sagte Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller am Montag (22. April 2002). Mit diesem KLIMASCHUTZ-PLUS-Programm würden außerdem Beratungsprogramme zu Energieeffizienz und Klimaschutz sowie innovative Klimaschutzprojekte gefördert. "Unternehmen und Einrichtungen, die heute in den Klimaschutz investieren, sorgen nicht nur für ein positives Image und motivieren ihre Mitarbeiter, sondern mindern auch auf Dauer ihre Energiekosten", erklärte Minister Müller. Das Ministerium habe durch Umschichtungen die Haushaltsmittel für den Klimaschutz gegenüber 2001 mehr als verdreifacht.

Das neue Förderprogramm "KLIMASCHUTZ-PLUS" besteht aus drei Teilprogrammen - dem "Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm" als dem Kern des Programms, - dem "Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz" und - dem Programm "Modellprojekte Klimaschutz". Das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm gewährt einen einmaligen Zuschuss zu baulichen und technischen Maßnahmen, die der CO2-Minderung dienen. Neuartig daran ist, dass sich die Höhe der Förderung an der tatsächlichen CO2-Minderung bemisst, die mit der Maßnahme erzielt wird. Pro vermiedener Tonne CO2-Ausstoß, die über die technische Lebensdauer des Vorhabens erzielt wird, werden 50 Euro gezahlt. Diese Förderphilosophie löst sich völlig von dem bisherigen Instrumentarium in Bund und Land, das an bestimmten Technologien ansetzte. Jetzt wird ganz programmatisch nach der Effizienz einer Maßnahme gefördert. Um dabei umgekehrt reine Mitnahmeeffekte z. B. von ohnehin anstehenden Gebäuderenovierungen zu vermeiden, verlangt das Programm allerdings, dass mehr getan werden muss, als die Energieeinsparverordnung vorschreibt. Darüber hinaus muss das Projekt eine Mindesteinsparung von 10 Jahrestonnen CO2 erzielen. Gefördert werden die energetische Sanierung von Gebäuden - z. B. Heizungsanlagen, baulicher Wärmeschutz, Warmwasserbereitung, Beleuchtung, Belüftung, computergestützte Energieerfassung und -überwachung, der Einsatz regenerativer Energien - beispielsweise Elektrowärmepumpenanlagen oder solarthermische Anlagen und die rationelle Energieanwendung - z. B. Blockheizkraftwerke oder Effizienzverbesserung bei der Druckluftbereitstellung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Kirchen und private Einrichtungen als Eigentümer von Gebäuden mit hohem Energieverbrauch. Nicht gefördert werden Wohngebäude (Ausnahmen: Wohn- und Pflegeheime), da hier eine Förderung durch Bundes- und andere Landesprogramme erfolgen kann.

Ziel des Beratungsprogramms Energieeffizienz und Klimaschutz ist es, Energieeinsparpotenziale in kleinen und mittleren Unternehmen zu lokalisieren und deren Kompetenz im Bereich der Energieeffizienz zu fördern. Für die mehrtägige Beratung durch spezialisierte Ingenieure erhalten kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 1750 Euro.

Das Teilprogramm Modellprojekte Klimaschutz unterstützt innovative Vorhaben mit langfristiger Bedeutung für den Klimaschutz, bei denen z. B. Technologien eingesetzt werden, die noch nicht in größerem Umfang verbreitet sind. Hierzu können gehören: innovative Projekte für die Weiterentwicklung des Passivhauses, Sanierung von Altbauten auf Ultraniedrigenergiehausstandard, Neuentwicklungen zur bedarfsgerechten Einzelraumregelung, Kraftwärmekopplung durch Brennstoffzellen und Stirlingmotoren (ein spezieller Heißluftmotor mit hohem Wirkungsgrad), energiesparende Fertigungstechniken, Entwicklungen im Bereich der Visualisierung des Energie- und Wärmeverbrauchs sowie in geeigneten Fällen Untersuchungen und Machbarkeitsstudien. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss individuell festgelegt. Die Höhe bemisst sich nach der Bedeutung für die CO2-Minderung, an der Innovationskraft des Vorhabens und an der Multiplikatorenwirkung. Antragsberechtigt sind neben kleinen und mittleren Unternehmen kirchliche und private Einrichtungen. "Ich bin zuversichtlich, dass sich die Unternehmen und Einrichtungen im Land die Chance nicht entgehen lassen, den Energieverbrauch ihrer Gebäude zu solchen Bedingungen zu optimieren", betonte Minister Müller.

Die Abwicklung des Förderprogramms übernimmt die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Anträge können dort bis zum 15. Oktober 2002 eingereicht werden. Informationen und Anträge erhält man unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Die Broschüre "KLIMASCHUTZ-PLUS" kann unter der Faxnummer 0711/1262880 bestellt werden. Rückfragen und Anträge sind zu richten an die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe, Telefon 0721/984710, Fax 0721/9847120, Internet www.kea-bw.de, E-Mail info@kea-bw.de.