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Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderungs des Stromsteuergesetzes.



Bei der nun beschlossenen schrittweisen Einführung einer Besteurung von Pflanzenöl bis 2012 kommt die für Heizöl geltende Steuererstattung bei Nachweis eines Brennstoffnutzungsgrades von mindestens 70% auch bei Einsatz von Pflanzenöl zum Tragen. Leider geht das aus dem
Gesetzestext ...(pdf 249 kB)
nur inirekt und verklausuliert hervor. Unter Hinweis auf daraus zu erwartende Probleme in der praktischen Umsetzung des Gesetzes hatte der B.KWK daher um eine Klarstellung im Finanzauschuss des Bundestages gebeten. Dem wurde in der abschließenden Beratung des Finanzauschusses entsprochen. Im
Bericht...(pdf 134 kB)heißt es:
"Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben darüber hinaus von Anfragen seitens der entsprechenden Branche berichtet, inwieweit der Energieeinsatz in Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) bzw. Gas- und Dampfturbinenanlagen (GuD-Anlagen), die auch gleichzeitig definitionsgemäß Wärme auskoppelten, steuerbefreit sei. Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium der Finanzen habe sich ergeben,dass die Gesetzesformulierung eindeutig sei. Diene der Energieeinsatz zuerst der Stromerzeugung und erst an zweiter Stelle der Wärmeauskopplung, entfalle die Inputbesteuerung. Auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung ergänzt, dass in KWK-Anlagen verwendete reine Biokraftkraftstoffe steuerbefreit seien."

Quelle:
Bundesverband KWK
14.07.2006