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Biomasse-Verordnung im Bundestag verabschiedet



IWR-Ad-hoc-Meldung: Biomasse-Verordnung im Bundestag verabschiedet

Münster (iwr-mailservice) - Die Biomasse-Verordnung ist heute im Bundestag verabschiedet worden. Mit einem Investitionsvolumen von mindestens zwei Milliarden DM in den nächsten drei Jahren rechnet die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Miachele Hustedt, in den kommenden drei Jahren.

Mit der Verordnung würden die notwendigen Klarstellungen getroffen, welche Stoffe und technische Verfahren bei Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen, und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Als wesentliche Problembereiche traten dabei die Frage der Altholz-Nutzung und des Umganges mit tierischer Biomasse auf, für die konstruktive Lösungen gefunden wurden: - so soll es ermöglicht werden, dass alle Altholznutzungen nach EEG vergütet werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch das Vorliegen einer Genehmigung nach 17. BImSchV und der Erreichung von elektrischen Mindestwirkungsgraden im Falle des Einsatzes von Altholz in reinen Kondensationsstromanlagen.

- bei der Verwendung von Biomasse tierischen Ursprungs gibt es gegenüber der bisherigen Praxis keine Einschränkungen. Stoffe, die keine Ausnahme nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz erhalten, bleiben jedoch weiterhin von der Vergütung nach EEG ausgeschlossen.

Es wird damit gerechnet, dass die Biomasse-Verordnung in der nächsten Woche in Kraft tritt.

Weitere Infos unter www.iwr.de bzw. www.iwr.de/re/iwr/special.html

Münster, den 01.06.2001

Ansprechpartner:

Dr. Norbert Allnoch, Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR), Robert-Koch-Str. 26-28, 48149 Münster
Tel.: 0251-83-33995, Fax: 0251-83-30099, E-Mail: info@iwrenergie.de