IWR-Ad-hoc-Meldung: Biomasse-Verordnung im Bundestag verabschiedet
Münster (iwr-mailservice) - Die Biomasse-Verordnung ist heute im Bundestag verabschiedet worden.
Mit einem Investitionsvolumen von mindestens zwei Milliarden DM in den nächsten drei Jahren rechnet
die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Miachele Hustedt, in den kommenden
drei Jahren.
Mit der Verordnung würden die notwendigen Klarstellungen getroffen, welche
Stoffe und technische Verfahren bei Biomasse in den Anwendungsbereich des
EEG fallen, und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Als
wesentliche Problembereiche traten dabei die Frage der Altholz-Nutzung und
des Umganges mit tierischer Biomasse auf, für die konstruktive Lösungen
gefunden wurden: - so soll es ermöglicht werden, dass alle Altholznutzungen nach EEG
vergütet werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch das Vorliegen einer
Genehmigung nach 17. BImSchV und der Erreichung von elektrischen Mindestwirkungsgraden im
Falle des Einsatzes von Altholz in reinen Kondensationsstromanlagen.
- bei der Verwendung von Biomasse tierischen Ursprungs gibt es gegenüber
der bisherigen Praxis keine Einschränkungen. Stoffe, die keine Ausnahme
nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz erhalten, bleiben jedoch weiterhin
von der Vergütung nach EEG ausgeschlossen.
Es wird damit gerechnet, dass die Biomasse-Verordnung in der nächsten
Woche in Kraft tritt.
Weitere Infos unter www.iwr.de bzw.
www.iwr.de/re/iwr/special.html
Münster, den 01.06.2001
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Dr. Norbert Allnoch, Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR), Robert-Koch-Str. 26-28,
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